Zum Stichtag 27. Juli wurden in Lohmar 827 Soforthilfeanträge genehmigt, das Gesamtvolumen beträgt 8,457 Mio. Euro. 728 dieser Anträge sind von kleinen Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 57 von Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und 42 von Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Wie seit Monaten vorausgesagt, gibt es aber massive Probleme mit der Abrechnung der Corona-Soforthilfen: Anfang Juli wurde den Soforthilfe-Empfängern ein Abrechnungsformular zugesandt. Es entzündete sich unmittelbar heftige Kritik an der vorgesehenen Abrechnung, denn die Berechnung des „Schadens“ wird in wesentlichen Teilen anders vorgenommen, als zunächst propagiert:

  • Sämtliche Einnahmen, so z.B. auch Vorauszahlungen auf zukünftige Einnahmen werden angerechnet (Bsp. Gema-Provisionen für Künstlerinnen).
  • Demgegenüber bleiben private und betriebliche Finanzreserven vollkommen unangetastet und müssen nicht angerechnet werden!
  • Miet- und Steuerstundungen werden in voller Höhe als Schadensminderung angerechnet, obwohl die Kosten (zzgl. Zinsen von bis zu 8% p.a.) ja zukünftig anfallen werden.
  • Die Abrechnung muss mit Hilfe eines Steuerberaters erfolgen (Kosten können angerechnet werden).
  • Zur Finanzierung des fiktiven Unternehmerlohns gibt es nach wie vor nur die Landeslösung (1000 € für drei Monate), die hinter auch noch hinter den Lösungen anderer Ländern (Bsp. BaWü: 1180 €/Monat) zurückbleibt.
  • Eventuelle Rückzahlungen sollen bis 31.12.2020 erfolgen. Unsere Warnung, dass durch die Abrechnung der Soforthilfen neue Liquiditätsprobleme entstehen werden, trifft also mitten in der Krise voll zu.

Auf die massive Kritik hin, wurde die Abrechnung der Soforthilfen am 13. Juli durch das MWIDE ausgesetzt! Minister Pinkwart gab an, man wolle sich in Berlin für ein verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten einsetzen. Seither hat man nichts mehr gehört.

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