Ab sofort können von-Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro ohne Eigenanteil gefördert werden, stellen!
Normalerweise müssen die antragstellenden Unternehmen einen Eigenanteil zusteuern.

Mögliche Themen können sein: Erschließung neuer Geschäftsfelder, Wiederherstellung der Liquidität, Kundengewinnung oder Neuausrichtung der Produktionsprozesse

Es gibt – abweichend von der bisherigen Richtlinie – folgende Sonderregelungen:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Es entfällt die Vorfinanzierung durch das antragstellende Unternehmen.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Die Beratung muss sich dabei auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen.
    Bereits erhaltene Zuschüsse für andere Beratungen müssen im Rahmen der De-minimis-Erklärung angegeben werden, haben aber über diese Bestimmungen hinaus keine Auswirkungen auf weitere Förderungen.

Genaue Informationen und Antragsformulare gibt es in dem Merkblatt „Beratungsförderung vom Coronavirusv betroffene Unternehmen“ sowie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar