Ab Freitag, 17. April, können wieder Anträge gestellt werden

Diese Anträge müssen ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de gestellt werden.

Wer bereits einen Bewilligungsbescheid per Mail, aber noch keine Zahlung erhalten hat, sollte bitte eine E-Mail an das Funktionspostfach seiner für ihn oder sie zuständigen Bezirksregierung mit Aktenzeichen oder Vorgangsnummer und Telefonnummer schicken. Die MitarbeiterInnen führen einen Datenabgleich zu persönlichen Angaben und der Bankverbindung durch und melden sich zurück.

Sollte die IBAN auf dem Bewilligungsbescheid nicht korrekt sein, handelt es sich vermutlich um einen Betrugsfall und es sollte Strafanzeige erstattet werden, bevorzugt über die Internet-Wache der Polizei NRW: https://polizei.nrw/internetwache

Sollte alles korrekt sein, kann die Auszahlung dennoch ein wenig dauern. Die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird nämlich voraussichtlich erst Ende der Woche wiederaufgenommen.

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar